In einer Klageerwiderung die mir unlängst zugestellt wurde, entschuldigte sich der Beklagte für die Tatsache, dass er meiner Mandantin eine normale Hauskatze als edle Rassekatze verkauft hatte mit dem Umstand, dass er ja kein „provisioneller“ Züchter sei.
Ein Blick ins Deutsche Rechtswörterbuch ergab, dass das Wort noch 1741 landläufig als Synonym für „vorläufig“ verwendet wurde.
Nachdem der Beklagte also nach eigenen Angaben nicht nur vorläufiger sondern vielmehr dauerhafter Züchter zu sein scheint, wird anzunehmen sein, dass er sich im Rahmen dieser andauernden Tätigkeit wohl ein gewisses Maß an Professionalität auf diesem Gebiet angeeignet hat…
Das Gericht wird man mit einem diesbezüglichen Vortrag aber wohl nicht für sich einnehmen können. Wären solche Spitzfindigkeiten gegen eine nicht anwaltlich vertretene Partei doch wahrlich unprofessionell.