Üblicherweise wird ja den Juristen nachgesagt, aufgrund ihrer verklausulierten Ausdrucksweise eher unverständlich daherzureden. Dass dies auch andere Berufsgruppen beherschen, beweist heute eine diplomierte Psychotherapeutin und Heilpraktikerin, indem sie meinem Mandanten bescheinigt, sich bei ihr in mehrstündigen Einzelgesprächen
„[…] mit dem ressourcenvollen Umgang von Wut und Aggression vertraut gemacht, und Strategien dazu erlernt und trainiert“
zu haben.
Zur Einstellung des Verfahrens gegen meinen Mandanten, wegen des Vorwurfs des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, wird dieser geistige Erguss wohl dennoch beitragen.
Insoweit sei’s gedankt.