Novellierung des Kostenrechts
Durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG.) wurden sowohl die anwaltlichen Gebühren, als auch die Gerichtskosten neu geregelt. Die gesetzlichen Änderungen wurden im Juli 2013 vom Gesetzgeber verabschiedet und sind seit dem 1. August 2013 in Kraft. Eine Erhöhung der Kosten ist vor allem im Bereich zivilgerichtlicher Streitigkeiten bei Streitwerten bis zu 5.000 € zu verzeichenen. … Novellierung des Kostenrechts
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