Gesetzgebung

Novellierung des Kostenrechts

Durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG.) wurden sowohl die anwaltlichen Gebühren, als auch  die Gerichtskosten neu geregelt. Die gesetzlichen Änderungen wurden im Juli 2013 vom Gesetzgeber verabschiedet und sind seit dem 1. August 2013 in Kraft. Eine Erhöhung der Kosten ist vor allem im Bereich zivilgerichtlicher Streitigkeiten bei Streitwerten bis zu 5.000 € zu verzeichenen. Novellierung des Kostenrechts

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Textaufgabe für Fortgeschrittene

Wer kennt sie nicht, mathematische Aufgabenstellungen in Textform verfasst. Viele Juristen sind nicht sonderlich begabt in Mathematik. Vielleicht ein Grund, warum sie Juristen geworden sind. Und es gibt sogar den juristischen Leitspruch „judex non calculat“ (zu deutsch so viel wie „Der Richter rechnet nicht“). Damit soll zwar zum einen zum Ausdruck gebracht werden, dass sich Textaufgabe für Fortgeschrittene

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Aus der Kategorie „Gesetze die die Welt nicht braucht“

Eines der im anwaltlichen Berufsalltag bedeutendsten zivilrechtlichen Merkmale ist der Verzug, im Sinne der Verzögerung einer fälligen Leistung. Von Bedeutung ist die Frage nach einem möglichen Verzug vor allem, weil damit weitere, den Verzug voraussetzende, Fragen, wie Haftungsverschärfungen und Schadensersatzpflichten, verbunden sind. Es ist daher nicht schwer nachzuvollziehen, dass in Rechtsstreitigkeiten regelmäßig darüber gestritten wird, Aus der Kategorie „Gesetze die die Welt nicht braucht“

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