Mietpreisbremse: nicht gut gemacht, aber auch nicht wirkungslos
Eine Wahrheit vorweg: CDU und CSU haben dafür gesorgt, dass die Mietpreisbremse (§ 556d BGB ff.) den Vermietern keinerlei Anreiz bietet, sich an sie zu halten. Es gibt bei der Verletzung der Mietpreisbremse keine Sanktionen. Es gibt nicht einmal die Verpflichtung des Vermieters, die seit Mietbeginn unrechtmäßig überhöht kassierte Miete zurückzuerstatten. Erst ab dem Monat … Mietpreisbremse: nicht gut gemacht, aber auch nicht wirkungslos
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