Aus Kreditbearbeitungsgebühr wird „Geld-zurück-Garantie“
Kreditbearbeitungsgebühren der Banken sind gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam! Die Bearbeitung eines Darlehensantrages erfolgt ausschließlich im eigenen Interesse der Banken und stellt daher keine Serviceleistung für den Kunden dar. Die hierfür anfallenden Kosten können nicht als Bearbeitungsgebühr auf den Kunden abgewälzt werden. Dies hatten mehrere Oberlandesgerichte bereits 2011 entschieden. Dennoch wurde die, wegen einseitige … Aus Kreditbearbeitungsgebühr wird „Geld-zurück-Garantie“
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